Tagesmutter, Tagesvater – ein Beruf mit Zukunft!

Bis vor kurzer Zeit gehörte Deutschland bei der Kinderbetreuung noch zu den Schlusslichtern in Europa. Besonders bei der Betreuung der unter Dreijährigen klaffte eine riesige Lücke zwischen Bedarf und Angebot – wobei der Unterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern gewaltig war.

Während im Jahr 2004 im Osten der Republik die Versorgungsquote bei 36% lag, gab es im Westen für gerade einmal 2,7% der Kleinkinder Krippenplätze. Das heißt: Nicht einmal 3 von 100 Kindern in den alten Bundesländern hatten die Chance auf Betreuung. Das heißt auch: Nicht einmal 3 von 100 Müttern oder Vätern hatten die Chance, berufstätig zu sein, wenn sie ihr Kleinkind nicht privat unterbringen konnten.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung: 230.000 neue Betreuungsplätze für Kleinkinder

Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz – kurz TAG genannt – sieht schrittweise einen Ausbau der Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren vor. Bis zum Jahr 2010 sollten 230.000 neue Kinderbetreuungsplätze entstehen, in Krippen und Kitas – aber auch bei Tageseltern.

Nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums schreitet der Ausbau der Kinderbetreuung derzeit gut voran: „Mit einer Betreuungsquote bei unter Dreijährigen von 23,1 Prozent (West 17,4 Prozent, Ost 48,1 Prozent – jeweils ohne Berlin; 2009: insgesamt 20 Prozent) hat der Ausbau inzwischen in allen Bundesländern an Dynamik gewonnen. Rund 472 000 Kinder unter drei Jahren wurden im März 2010 in Deutschland in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einem Anstieg um 53 000 Kinder beziehungsweise 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“(1)

Vom Lückenbüßer zum etablierten Vollzeitberuf

Bis zum Jahr 2013 soll es – laut Familienministerium – für jedes dritte Kind einen Betreuungsplatz geben. Ein Drittel dieser neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die Kindertagespflege in Zukunft als Beruf attraktiver zu machen. Dazu gehört neben der Qualitätssicherung der Betreuung auch die Anerkennung der Kindertagespflege als Vollzeitjob mit angemessener Vergütung.

Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter wird also nicht nur Lückenbüßer sein, so lange bis die erforderliche Anzahl der staatlichen Betreuungseinrichtungen erreicht ist. Vielmehr kommt die familiennahe Betreuung der Kleinkinder durch Tagesmütter und -väter dem tradierten Verständnis von optimaler frühkindlicher Erziehung entgegen. Die Tageseltern können im Familienumfeld auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen von Kind und Kindeseltern eingehen. Die Perspektiven für einen Ausbau der Tagespflege sind also sehr gut, und der Beruf Tagesmutter/Tagesvater wird sich mehr und mehr etablieren.

Qualifizierung in der Kindertagespflege

Mit einem Gütesiegel für Bildungsträger will das Bundesministerium für Familie die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern – und damit die Qualität der Betreuung – sichern. Qualifizierungskurse sollen sich am fachlich anerkannten Standard des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts orientieren. Dieses sieht einen Umfang von 160 Stunden vor.

Sie spielen mit dem Gedanken Tagesmutter oder Tagesvater zu werden? Welche Anforderungen Sie im Einzelnen erfüllen müssen, sollten Sie vorab im Gespräch mit der jeweils zuständigen Behörde vor Ort klären.

(1) zitiert nach: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Gute Kinderbetreuung“. Den vollständigen Artikel vom 7.2.2011 können Sie hier nachlesen: www.bmfsfj.de

Weitere interessante Informationen zum Thema Kindertagespflege finden Sie unter:
www.vorteil-kinderbetreuung.de (existiert nicht mehr)
www.bmfsfj.de

Tageseltern: Angestellt oder selbstständig – beides ist möglich!

Die Kindertagespflege ist eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagesstätte. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld, die in vielen Fällen von den Eltern steuerlich abgesetzt werden kann. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, für die – unter bestimmten Voraussetzungen – öffentliche Förderung vorgesehen sind:

1. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Die Tagesmutter oder der Tagesvater betreuen eines oder mehrere Kinder im Haushalt der Eltern. Sie gelten dann als „weisungsabhängig“ von den Eltern. Es handelt sich hierbei (meistens) um ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber.

2. Kindertagespflege im Haushalt der Tageseltern

In diesem Fall wird das Kind im Haushalt der Tageseltern betreut. Bis zu fünf Kinder dürfen auf diese Weise betreut werden, die Zahl der zu betreuenden Kinder hängt jedoch von landesrechtlichen und individuellen Voraussetzungen ab. Es müssen zum Beispiel kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sein, ausreichend Platz und Spiel- und Schlafgelegenheiten für Kleinkinder. Weitere Bedingungen sind eine sichere Umgebung und gute hygienische Verhältnisse.

Diese Form der Tagespflege ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erteilt das jeweils zuständige Jugendamt. Die Eignung der Tagesmutter oder des Tagesvaters wird vom Jugendamt geprüft. Sachkompetenz und ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich. Die Kindertagespflege kann im Angestelltenverhältnis oder als selbstständige Arbeit ausgeübt werden. Je nach den gesetzlichen Vorgaben der Länder, gibt es auch die Möglichkeit, andere geeignete Räume als die eigenen oder die der Eltern zu nutzen.

3. Kinderbetreuung in der Tagesgroßpflegestelle

In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Kinderbetreuung. Mehrere Tagesmütter oder -väter dürfen dann zusammen mehr als 5 Kinder betreuen. Die Erlaubnis für eine so genannte Tagesgroßpflegestelle unterliegt bestimmten Bedingungen, über die örtlichen Jugendämter Auskunft geben.

Erlaubnis zur Kinderpflege

Wenn Sie mehr als 15 Stunden wöchentlich Kinder außerhalb der Wohnung der Kindeseltern gegen Entgelt betreuen, und dieser Tätigkeit länger als 3 Monate lang nachgehen wollen, brauchen sie dazu die Erlaubnis des Jugendamtes. Die Erlaubnis wird auf Basis einer Eignungsprüfung erteilt und ist 5 Jahre lang gültig.

Voraussetzungen für die Erlaubnis und Kriterien der Prüfung sind:

  • Die glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
  • Ein liebvoller Umgang mit Kindern
  • Verzicht auf körperlich und seelische Gewaltanwendung

Persönliche Voraussetzungen sind:

  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit

Erwartet wird:

  • Die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen
  • Die Kooperation mit Fachbegleitung und anderen Tagespflegepersonen
  • Die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils

Zu den räumlichen Voraussetzungen gehören:

  • Der Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen
  • Sicherheit und Hygiene
  • Ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten
  • Angenehme Atmosphäre
  • Entwicklungsförderndes Spielmaterial
  • Evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden vom Jugendamt in Einzelgesprächen und durch einen Hausbesuch geprüft.

Informationen zum Thema Tagesmutter gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de und unter www.tagesmuetter-bundesverband.de. Eine Fülle von weiterführenden Links bietet die Website www.kindertagesbetreuung.de

Checkliste für Ihre Tätigkeit als Tagesmutter

Diese Fragen dienen als Hilfe für die Vorbereitung eines Beratungsgespräches mit dem zuständigen Jugendamt oder mit einer Fachberatungs- und Vermittlungsstelle.

Bei einem Besuch des zuständigen Jugendamtes sollte geklärt werden:

  • Welche formalen Voraussetzungen muss ich mitbringen, um eine Erlaubnis zu erhalten?
  • Welche Qualifikationen müssen Tagesmütter erfüllen?
  • Wie und wo kann ich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen?
  • Wie viel wird für die Betreuung des Kindes vom Jugendamt bezahlt?
  • Wie müssen die Räume gestaltet sein, in denen die Tagesbetreuung stattfinden soll?
  • Welche Versicherungen sind abzuschließen und wie werden sie finanziert?
  • Welche Rentenversicherungsbeiträge erkennt das Jugendamt an?

Bei einem Besuch des zuständigen Finanzamtes sollen nachfolgende Fragen geklärt werden:

  • Wie und mit welchen Formularen ist mein Einkommen für die Einkommensteuer darzulegen?
  • Welche Steuernummer habe ich zu führen?
  • Bin ich als Tagesmutter überhaupt einkommen- oder umsatzsteuerpflichtig?
  • Kann ich einen Antrag auf Kleinunternehmer/in stellen?

Bei einem Besuch des zuständigen Krankenversicherungsträgers sollte geklärt werden:

  • Welchen Krankenversicherungsbeitrag muss ich zahlen?
  • Kann ich weiter in der Familienversicherung bleiben?
  • Kann ich die Krankenkasse wechseln und zu welchem Zeitpunkt?

Bei einem Besuch des zuständigen Rentenversicherungsträgers sollte geklärt werden:

  • Bin ich rentenversicherungspflichtig?
  • Welche Angaben habe ich für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht nachzuweisen?
  • Ab welcher Höhe besteht eine Beitragspflicht aus selbstständiger Tätigkeit als Tagesmutter?

Bei einem Kontakt zum gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege BGW) sollte geklärt werden:

  • Welche Angaben habe ich bei der Unfallversicherung zu machen?
  • Wie hoch ist der Beitrag für die Unfallversicherung?

Bei einem Gespräch mit den Eltern oder dem/der Alleinerziehenden sollte geklärt werden:

  • Welche Erwartungen stellen die Eltern/Alleinerziehende an die Kindertagespflege?
  • Wie sind ihre Vorstellungen zu Bildung, Erziehung und Betreuung?
  • Wie nehme ich die Eltern/Alleinerziehende wahr?
  • Können sich die Eltern/Alleinerziehende mit meinem pädagogischen Konzept identifizieren?
  • Sind die Eltern/Alleinerziehende mit meinen räumlichen Bedingungen zufrieden?
  • Gibt es besondere Wünsche und Erwartungen von den Eltern/Alleinerziehenden?
  • Welchen Eindruck habe ich von dem Tageskind?
  • Wird das Kind sich in der bestehenden Gruppe zurechtfinden?
  • Welcher Betreuungsumfang wird von den Eltern/Alleinerziehenden gewünscht?
  • Welche finanziellen Vorstellungen haben die Eltern/Alleinerziehende und welche habe ich?
  • Welche Regelungen sind in den Betreuungsvertrag aufzunehmen?

Quelle: Bundesinnenministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Checkliste für die Tätigkeit als Tagesmutter, Handbuch Kindertagespflege (Kapitel 3.11) zitiert nach: www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/kindertagespflege/
3-Wissenswertes-fuer-tagesmuetter/3-11-checkliste-fuer-die-taetigkeit-als-tagesmutter.html

 

Kindererziehung

Nie zuvor war die Verunsicherung über Erziehung größer als heute. Gerade weil wir alles richtig machen wollen, sind wir orientierungsloser denn je.

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